Bei Vögeln ist es besonders wichtig abzuschätzen, ob das Tier Hilfe braucht.

Jungvögel werden eine Zeit lang als sogenannte „Ästlinge“ von ihren Eltern versorgt und benötigen keine Hilfe. Sie erkennen einen Ästling an seinem vollständigen, wenn auch vielleicht noch etwas unfertigen Gefieder und daran, dass er außerhalb des Nestes bereits laufen und hüpfen kann. Der Schwanz ist oft noch kurz, und der Vogel versucht mit den Flügeln zu schlagen, kann aber noch nicht richtig fliegen. Befindet sich dieser nicht in direkter Gefahr, können Sie ihn getrost dort zurücklassen, wo Sie ihn gefunden haben. Zu viele Jungvögel sterben unnötig durch gut gemeinte, aber falsche Versorgung in der Menschenhand. Deshalb unsere Bitte: Sind Sie bei der Beurteilung des Gefahrenpotentials unsicher, dann rufen Sie uns an.

Zum Vergleich sehen Sie auf dem Folgenden Bild sogenannte "Nestlinge", also Jungvögel, welche nicht absichtlich das Nest verlassen hätten. Sie sind noch großteils nackt und völlig hilflos. Diese Vögel können ohne Hilfe außerhalb ihres Nestes nicht überleben.

Eine Ausnahme von der obigen Regel bilden Mauersegler. Diese werden nur am Brutplatz von den Altvögeln versorgt. Besonders bei großer Hitze im Sommer springen sie aus dem Nest und benötigen Ihre Hilfe. Wenn Sie einen Mauersegler gefunden haben, wenden Sie sich an die Mauerseglerklinik in Frankfurt.
Mauersegler e. V. Mauerseglerklinik
06935 - 351504
Buchenstr. 9
65933 Frankfurt

Ist ein Vogel gegen eine Scheibe geflogen, setzen Sie ihn, sofern er keine offensichtlichen Verletzungen aufweist, vorsichtig in einen dunklen Karton mit Luftlöchern und lassen Sie ihn dort für ein bis zwei Stunden in Ruhe, um sich zu erholen. Geben Sie ihm in dieser Zeit weder Wasser noch Futter.
Sollte der Vogel nach der Ruhephase noch am Leben, aber immer noch flugunfähig sein, finden Sie im folgenden Absatz weitere Informationen.
Tipps wie Sie ihre Glasfronten Vogelsicher gestalten können, finden Sie hier .
Bei verletzten Vögeln finden sich in der Umgebung die folgenden Ansprechpartner:
Singvögel (Igel und Eichhörnchen)
0178 - 7215103
An der Ohm 10
35325 Mücke-Wettsaasen
Tauben und Raben
Vogelpflegestation Gründau (NABU)
06151 - 16869
An der Nachtweide 5
63584 Gründau-Rotenberg
Vögel, keine Wasservögel (Wildtiere, Fledermäuse)
Wildvogelpflegestation
06402 - 9239
Grünberger Str. 21
35410 Hungen-Nonnenroth
Greifvögel, Eulen
0163 - 40 94 500 / 06048 - 2020887
Burg Ronneburg
63549 Ronneburg
Immer wenn Leib und Leben von Menschen durch eine Rettung gefährdet wären, z. B. bei einer Rettungsaktion eines Wildvogels, der an einer Schnur im Baum hängt, oder wenn ein Höckerschwan auf einem Gewässer festgefroren ist. Bei einer Stockentenfamilie, die im Stadtzentrum eine Straße überqueren möchte, kann die Polizei den Straßenverkehr regeln, um zu vermeiden, dass die Küken oder die Entenmutter überfahren werden. Das Anhalten auf der Autobahn ist verboten. Wenn Sie einem verletzten Tier dort helfen möchten, sollten Sie auch in diesem Fall die Polizei verständigen.
Einige Vogelarten (Gänse, Enten etc.) gehören auch zu den "jagdbaren Tieren" nach BJagdG. Jagdbare Tiere werden in einem eigenen Absatz behandelt.