Beachten Sie folgende Grundregeln beim Umgang mit Wildtieren, die weiter unten auf dieser Seite genauer erklärt werden:
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Jungtiere wie zum Beispiel Rehkitze, junge Igel, Junghasen oder Jungvögel werden oft allein gefunden und dann als vermeintlich hilflos eingestuft. Wenn diese Jungtiere keine erkennbaren Verletzungen haben oder sichtbar krank sind, sollen sie nicht aufgenommen werden. Durch die Anwesenheit des Menschen wurden die Elterntiere gestört und ziehen sich zurück. Sie sind aber in der Nähe und kümmern sich wieder um ihr Junges, sobald der Mensch weg ist.
Sind sie sich nicht sicher, sollten Sie das Tier aus der Entfernung beobachten und prüfen, ob es sich wirklich um ein hilfloses Tier handelt und nicht beispielsweise einen „Ästling“, welcher als Jungvogel noch von seinen Eltern versorgt wird.
Bringen Sie sich beim Versuch zu helfen nicht selbst in Gefahr. Wenn sich Tiere in einer lebensbedrohlichen Notlage befinden, versuchen auch Polizei und Feuerwehr, das Tier einzufangen oder zu befreien. Achten Sie beim Umgang mit Wildtieren auf den Eigenschutz. Zum Schutz vor Bissen kleinerer Tiere können Sie dicke Handschuhe tragen.
In § 45 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BNatSchG) ist definiert, dass es erlaubt ist, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.
Sollte ihr Tier in keine der Kategorien passen, finden Sie auf der Internetseite des NABU Deutschland eine interaktive Karte mit weiteren Auffangstationen in ganz Deutschland. Es sind auch Informationen darüber hinterlegt, welche Tiergruppen aufgenommen werden. Besonders wenn Sie seltene oder geschützte Tiere finden, wenden Sie sich gern an den NABU Hirzenhain!
Unsere NABU-Hotline hilft gerne bei allgemeinen Fragen zur Natur und Umwelt. Der Bereich Naturschutz und Landschaftspflege des Wetteraukreises kümmert sich um Schutzgebiete und Schutzobjekte, Naturschutz sowie Öffentlichkeits- und Gremienarbeit. Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten und die Einzigartigkeit der Landschaften des Wetteraukreises zu schützen und zu erhalten ist das Ziel ihrer Arbeit.
NABU-Hotline für allgemeine Fragen
030-284984 - 6000
Naturschutzwacht des Forstamtes Nidda
0151 - 32842079
NABU Hirzenhain
Sind Sie mit der Situation überfordert, melden Sie sich gern bei einem Mitglied des NABU Hirzenhain.
Alle Angaben auf dieser Seite und den dazugehörigen Unterseiten sind ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit. Halten Sie sich beim Umgang mit Wildtieren stets an alle gesetzlichen Bestimmungen und achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit.