Nein! Wenn Sie ein Tier mitnehmen, machen Sie sich der Wilderei schuldig! Bei Wildtieren (z.B. Reh) benachrichtigen Sie bitte in jedem Fall den Jagdpächter. Kontaktdaten der Jagdpächter erhalten Sie über die Polizeistation in Büdingen.
06042 - 9648 0
Junge Rehe oder Hasen werden oft aufgefunden benötigen aber in der Regel keine Hilfe, da ihre Mutter in der Nähe ist und zurück kommt sobald der Mensch sich entfernt.
Sind Sie sicher, dass das Tier Hilfe braucht können Sie nach Rücksprache mit dem Jagdpächter ggf. weitere Schritte einleiten.
Regionale Ansprechpartner sind:
Wildvogelpflegestation
(auch Fledermäuse und andere Wildtiere)
06402 - 9239
Grünberger Str. 21
35410 Hungen-Nonnenroth
Jagdbare Tierarten sind sind Tierarten die dem Bundesjagdgesetz BJagdG unterliegen. In § 2 des BJagdG sind alle Tierarten aufgeführt. Es wird nach Haarwild (Säugetieren) und Federwild (Vögeln) unterschieden.

