Rehe, Hasen  und andere jagdbare Tierarten

Darf ich Jungtiere oder ein krankes Wildtier mitnehmen?

Nein! Wenn Sie ein Tier mitnehmen, machen Sie sich der Wilderei schuldig! Bei Wildtieren (z.B. Reh) benachrichtigen Sie bitte in jedem Fall den Jagdpächter. Kontaktdaten der Jagdpächter erhalten Sie über die Polizeistation in Büdingen

 

Polizeistation Büdingen  

  06042 - 9648 0

Braucht das Tier wirklich Hilfe?

Junge Rehe oder Hasen werden oft aufgefunden benötigen aber in der Regel keine Hilfe, da ihre Mutter in der Nähe ist und zurück kommt sobald der Mensch sich entfernt.

Sind Sie sicher, dass das Tier Hilfe braucht können Sie nach Rücksprache mit dem Jagdpächter ggf. weitere Schritte einleiten.

 

Regionale Ansprechpartner sind:

Wildvogelpflegestation
(auch Fledermäuse und andere Wildtiere)

  06402 - 9239

 

Grünberger Str. 21

35410 Hungen-Nonnenroth

Google-Maps  


Was sind jagdbare Tiere?

Jagdbare Tierarten sind sind Tierarten die dem Bundesjagdgesetz BJagdG unterliegen. In § 2 des BJagdG   sind alle Tierarten aufgeführt. Es wird nach Haarwild (Säugetieren) und Federwild (Vögeln) unterschieden.

Junger Feldhase
Junger Feldhase; Foto: Erhard Nerger
Rehkitz
Rehkitz; © NABU/CEWE/Gerd Wartha